Pauschalhonorar - Online Steuerberater Grabmann: kompetent | transparent | fair

Direkt zum Seiteninhalt
HONORAR
Honorarpasuchale
PAUSCHALHONORAR - EINE FIXE GRÖSSE
Gerade bei Dienstleistungen ist es wichtig, die Preise bereits im Vorhinein zu kennen. Unsere Honorarpauschalen sind fair kalkuliert und auf Grund der "Parameter"
  • Anzahl der Belege (Buchhaltung)
  • Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter (Lohnverrechnung)
  • Umsatz (Steuererklärungen und Jahresabschluss)
  • Rechtsform (Steuererklärungen und Jahresabschluss)
jederzeit nachvollziehbar.

Bei uns haben Sie sogar die Möglichkeit Pauschalhonorare für Prüfungen und Nachschauen zu vereinbaren - diese Option habe ich bei Kollegen noch kaum gesehen.
SO FUNKTIONIERT ES
In unserem Erstgespräch erhalten wir alle Informationen (Parameter) zu der von Ihnen gewünschten Unterstützung durch uns. So wissen wir
  • wie viele Belege in Ihrem Unternehmen pro Jahr ungefähr anfallen
  • wie viele Mitarbeiter pro Monat abzurechnen sind
  • wie hoch der Jahresumsatz sein wird
  • welche Art des Jahresabschlusses zu erstellen ist (Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, GmbH-Bilanz)

Wir sind dadurch in der Lage, Ihnen ein schriftliches, verbindliches Angebot zu erstellen. Nach unserer Besprechung haben Sie 3 Wochen Zeit, das Angebot durchzusehen und Unklarheiten mit uns zu besprechen.

Wenn Sie mit unserem Angebot einverstanden sind, erhalten Sie die Vollmacht beim Finanzamt und der Gesundheitskassa (wenn notwendig) zur Durchsicht und Unterschrift. Ab Erhalt der unterschriebenen Vollmacht können wir für Sie tätig werden.
PAUSCHALHONORAR FÜR LAUFENDE ARBEITEN
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit und dann immer am Anfang jeden Jahres übermitteln wir eine Pauschalhonorarnote, welche die enthaltenen Leistungen auflistet.
  • die Anzahl der zu verbuchenden Belege
  • die Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter
  • die Art des Jahresabschlusses (Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • die Höhe des Jahresumsatz

Zusätzlich sind folgende Leistungen enthalten:
  • Kontrolle der erhaltenen Unterlagen auf augenscheinliche Fehler
  • Hinweis bei augenscheinlichen Fehlern
  • Übermittlung der Korrespondenz des Finanzamtes an uns - wir leiten nur das weiter, was notwendig ist und erklären worum es sich handelt
  • erklärende Infos in den von uns versandten Schreiben - vor allem bei Übermittlung von Vorschreibungen der Behörde
  • Kontrolle auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften - vor allem zur Vermeidung von Sozialdumping und der Vorschriften zum Vorsteuerabzug
  • Hinweise zur Steueroptimierung und Verbesserungsvorschläge
  • regelmäßige Newsletter (6 x pro Jahr)
PAUSCHALHONORAR FÜR FALLWEISE ARBEITEN
Im Gegensatz zu vielen Kollegen können wir Ihnen auch preiswerte Pauschalen für unregelmäßig oder nur einmalig anfallende Arbeiten anbieten. Sehr geschätzt bei unseren Kunden sind die Pauschalen für Prüfungen.

Egal ob es sich um eine Betriebsprüfung oder eine Prüfung der Lohnabgaben handelt: wir verrechnen eine Fixbetrag für die Prüfung sowie einen Zuschlag pro geprüftem Jahr. Bei der besonders prüfungsintensiven Branche Gastronomie sowie im Bau- und Baunebengewerbe erfolgt ein Branchenzuschlag.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

Zurück zum Seiteninhalt